Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
21.09.2021
Sonstiges
08.07.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
26.05.2021
Entscheidungen im Verfahren
02.07.2020
Termine
28.02.2020
Entscheidungen im Verfahren
17.12.2019
Entscheidungen im Verfahren
04.11.2019
Sonstiges
04.06.2019
Eröffnungen
28.03.2019
Sicherungsmaßnahmen
26.03.2019
Sonstiges
31.08.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 04.07.2016 bis zum 31.12.2016
23.03.2017
Neueintragungen